§ 14a EnWG: Neuregelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Um die Klimaziele zu erreichen, müssen künftig weiter zahlreiche Batteriespeicher, Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos ins Stromnetz integriert werden. Die Bundesnetzagentur hat dafür die Neuregelung des § 14a zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen erarbeitet. Diese erlaubt Netzbetreibern eine temporäre Leistungsbegrenzung bei hoher Auslastung, um die Netzstabilität zu sichern. Sie als Verbraucher profitieren im Gegenzug von einem vereinfachten und beschleunigten Netzanschluss und reduzierten Netzentgelten.
Das Wichtigste zum § 14a EnWG:
- Betroffen sind stromintensive Geräte wie beispielsweise Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen.
- Die Regelung ist verpflichtend für Neuanlagen von über 4,2 kW, die ab dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Bestandsanlagen sind nur betroffen, wenn es bereits eine vereinbarte Steuerung gibt, ansonsten ist eine Teilnahme freiwillig.
- Netzbetreiber dürfen deren Leistung bei Überlastung auf bis zu 4,2 kW begrenzen; bei präventiver Steuerung maximal 2 Stunden täglich.
- Sie als Kunde profitieren von reduzierten Netzentgelten.
Was ist neu im §14a EnWG?
Wind- und Solaranlagen liefern wetterabhängig unterschiedlich viel Strom, während immer mehr Haushalte Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für E-Autos, Klimageräte und Stromspeicher nutzen. Diese Geräte verbrauchen relativ viel Strom, aber funktionieren auch, wenn sie zeitweise gedimmt werden. Hier ist die Chance, das Stromnetz flexibler zu machen.
Genau das ermöglicht die Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG): Bei einer Netzüberlastung können die Netzbetreiber die Leistung Ihrer steuerbaren Geräte vorübergehend reduzieren („dimmen“), um das Netz zu entlasten. Die Gegenleistung: Dafür dürfen sie den Anschluss dieser energieintensiven Geräte nicht mehr wegen möglicher Überlastung ablehnen oder verzögern. Als Ausgleich für die mögliche Steuerung Ihrer Geräte werden Ihre Netzentgelte reduziert. Damit wird die Netzstabilität gewährleistet, ohne den Ausbau klimafreundlicher Technologien in Ihrem Haushalt zu behindern.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG sind Geräte, die Sie vielleicht schon zu Hause haben oder deren Anschaffung Sie planen. Dazu gehören:
- Wärmepumpen (inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe)
- Ladeeinrichtungen
- Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen können
- Klimaanlagen (Anlagen zur Raumkühlung)
Ihre Gemeinsamkeit: Sie verbrauchen mehr Strom als Ihre gewöhnlichen Haushaltsgeräte. Außerdem werden Ihre Nachbarn diese oft zur gleichen Zeit wie Sie nutzen. Allerdings müssen sie nicht unbedingt 24 Stunden mit voller Leistung laufen, um ihren Zweck zu erfüllen.
Für welche Geräte gilt die neue Regelung?
Die Regelung betrifft nur Geräte, die mehr als 4,2 Kilowatt (kW) Netzanschlussleistung haben und die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Ältere Geräte können freiwillig teilnehmen, wenn Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen. Stromspeicher, die rein mit der eigenen Solaranlage betrieben werden, bleiben ebenfalls außen vor. Ab dem 1. Januar 2029 werden auch Bestandsanlagen miteinbezogen, jedoch nur, wenn für diese bereits eine Regelung zur Steuerung bestanden hat.
Was bedeutet Steuerung?
Die Begriffe steuern, dimmen oder drosseln meinen das gleiche: Die Höchstleistung der Geräte wird für eine kurze Zeit reduziert, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden.
Es wird keine vollständige Abschaltung geben – lediglich eine temporäre Steuerung auf 4,2 Kilowatt (kW). Bei präventiver Steuerung ist dies auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt, und zwar für einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren ab der ersten Steuerung. Nach Ablauf dieser 2 Jahre muss auf eine 'netzorientierte Steuerung' basierend auf Echtzeitdaten umgestellt werden. Nur die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind betroffen – der übrige Haushaltsstrom fließt uneingeschränkt weiter.
Wieviel sind 4,2 Kilowatt?
Damit können Sie in zwei Stunden ein durchschnittliches Elektroauto für etwa 60 km aufladen1 oder mit einer Wärmepumpe ca. 100 Quadratmeter beheizen2 .
1Rechnung: VW up. Batterie 36,8 kWh, braucht 14,4 kWh/100 km. In 2 Stunden sind 2 x 4,2 = 8,4 kWh geladen. 8,4/14,4 = 58 km. Ladezeit bis voll: 36,8 kWh/4,2 kW = 8,8 h. Mit Ladebox 11 kW sind es 3,34 h. https://www.carwow.de/volkswagen/e-up/technische-daten
2Notwendige Heizleistung sparsamer Neubau nach Standard für KfW-Effizienzhaus 55: 0,04 kW pro m2 – 4,2 kw/0,04 kW = 105 m2; nachträglich gedämmter Altbau: 0,05 kW pro m2 - 4,2 kW/0,04 kW = 84 m2 (ohne Warmwasser) https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/waermepumpe/
Welche Vorteile haben Sie als Kunde?
Im Gegenzug zur möglichen Steuerung Ihrer Verbrauchsanlage bieten wir Ihnen ein reduziertes Netzentgelt. Sie haben die Wahl zwischen drei Modulen.
Egal für welches Modul sie sich entscheiden – das reduzierte Netzentgelt wird über Ihren Stromlieferanten verrechnet und auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen. Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren Stromlieferanten.
Modul 1: Pauschale Reduzierung
Dieses Modul bietet Ihnen eine feste Einsparung, unabhängig von Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch.
- Es gilt sowohl für Geräte ohne als auch mit separatem Zähler.
- Diese Reduzierung wird automatisch bei der Inbetriebnahme berücksichtigt.
Reduzierung
In 2024 beträgt die pauschale Netzentgeltreduzierung: -121,76 € netto im Jahr.
Modul 2: Prozentuale Reduzierung
Die Einsparung durch dieses Modul richtet sich prozentual nach Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch.
- Es gilt ausschließlich für Geräte mit separatem Zähler.
- Die Entlastung reduziert das Netzentgelt auf den Arbeitspreis – Sie zahlen also weniger pro Kilowattstunde. Der Grundpreis bleibt gleich
Reduzierung
In 2024 beträgt der reduzierte Arbeitspreis: 2,908 Cent pro Kilowattstunde netto. Bei einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh im Jahr ist nur Modul 1 möglich.
Modul 3: Zeitvariable Reduzierung des Netzentgeltes (ab 01.04.2025)
Dieses Modul bietet Ihnen eine zeitvariable Reduzierung des Netzentgeltes und kann ab 2025 zusätzlich zu Modul 1 gewählt werden.
- Unter Berücksichtigung der typischen Auslastung unseres Netzes sind unterschiedliche Preisstufen/Zeitzonen festgelegt.
- So haben Sie die Möglichkeit, Ihren Verbrauch in Zeiten niedriger Netzauslastung zu verschieben und eine zusätzliche Reduzierung Ihrer Netzentgelte zu erhalten.
Die vorläufigen Netzentgelte 2025 zu den Modulen 1,2 und 3 finden Sie hier:
Wie funktioniert es technisch?
Eine von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft überprüft die vor Ort installierte Verbrauchseinrichtung auf Steuerbarkeit, Konformität mit den technischen Anschlussbedingungen und der VDE-Norm und bestätigt dies an uns. Sie als Kunde beauftragen die Elektrofachkraft für die Vorbereitung Ihrer Anlage zum Einbau der Steuerbox. Diese werden wir dann - gemeinsam mit dem intelligenten Messsystem (iMSys) - vor Ort installieren.
Für die Möglichkeit zur Reduzierung der Leistung ist die Installation eines Steuergeräts („Steuerbox") erforderlich. Die Steuerbox steuert auf ein Signal von uns hin die Leistung Ihrer Verbrauchseinrichtung; im Grunde handelt es sich um einen Dimmer. Außerdem brauchen Sie ein intelligentes Messsystem, welches wir für Sie installieren (iMSys).
Das iMSys, oft auch als "Smart Meter" bezeichnet, erfasst Ihren Stromverbrauch und übermittelt diese Daten via Internet an uns. Das ist notwendig, um einerseits die Stabilität des Stromnetzes ständig im Blick zu halten und andererseits für die Möglichkeit, Signale an die Steuerbox zu senden. Ihr Vorteil: Mit einem Smart Meter können auch Sie selbst Ihren Stromverbrauch im Blick behalten - sekundengenau.
Je nach gewünschtem Modul für die reduzierten Netzentgelte kann es Unterschiede in der Elektroinstallation geben. Bitten Sie Ihre Elektrofachkraft um eine Beratung, was für Sie im Einzelfall am sinnvollsten ist.
Diese eingebauten Einrichtungen ermöglichen eine Steuerung im Notfall - sie müssen aber nicht zum Einsatz kommen. badenovaNETZE arbeitet stetig daran, das Stromnetz auf die wachsenden Herausforderungen anzupassen. Die Steuerbox ermöglicht es, einen potenziellen Stromausfall zu vermeiden. Im besten Fall werden wir das Gerät niemals nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung?
Es handelt sich dabei um bestimmte elektrische Geräte in Ihrem Haushalt, die eine Leistung von über 4,2 kW haben und am Niederspannungsnetz angeschlossen sind. Konkret betrifft das folgende Einrichtungen, die Sie möglicherweise besitzen oder in Zukunft anschaffen möchten:
- Ihre private Ladeeinrichtung für Ihr Elektroauto
- Ihre Wärmepumpe, einschließlich zusätzlicher Heizstäbe oder Notheizungen
- Ihre fest installierte Klimaanlage (Anlage zur Raumkühlung)
- Ihren Stromspeicher, der Energie aus dem Netz beziehen kann
Wie nehme ich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb?
Wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Ladeeinrichtung, Klimaanlage, einen Stromspeicher oder eine Wärmepumpe installieren möchten, wird der gesamte Prozess von Ihrer zertifizierten Elektrofachkraft koordiniert.
Ihre Elektrofachkraft wird das Gerät anschließen und uns über das Netzportal von badenovaNETZE alle notwendigen Informationen mitteilen. Dies beinhaltet die Meldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung, die Beauftragung der Steuerbox und des intelligenten Messsystems (iMSys) sowie Ihre Wahl des Moduls für reduzierte Netzentgelte.
Den Einbau der Steuerbox und des intelligenten Messsystems führen wir durch, sobald die Steuerboxen verfügbar sind und wir die Notwendigkeit zur Steuerung absehen können.
Sobald Ihre Anlage vollständig installiert und bei uns gemeldet ist, können Sie von den reduzierten Netzentgelten profitieren. Diese Information geben wir an Ihren Stromanbieter weiter.
Meine Anlage habe ich vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen. Kann ich trotzdem von den reduzierten Netzentgelten profitieren?
mit bestehender Vereinbarung nach § 14a EnWG
Wenn für Ihre ältere Anlage bereits eine Vereinbarung nach § 14a EnWG besteht, können Sie ganz einfach von den neuen, günstigeren Netzentgelten profitieren:
Kontaktieren Sie Ihren Stromlieferanten. Ihr Lieferant kann dann den Wechsel zu den reduzierten Netzentgelten bei uns anstoßen.
ohne bestehende Vereinbarung nach § 14a EnWG
Falls für Ihre Anlage noch keine Vereinbarung nach § 14a EnWG besteht, ist zunächst eine technische Prüfung einer Elektrofachkraft erforderlich, um zu überprüfen, ob die bisherige Anlage alle technischen Anforderungen erfüllt.
Ist mein Haushaltsstrom auch von der Steuerung betroffen?
Nein, Ihr Haushaltsstrom bleibt von der temporären Steuerung unberührt. Nur Ihre steuerbaren Geräte, wie Ihre Wärmepumpe, Ladeeinrichtung, Batteriespeicher oder Anlage zur Raumkühlung, können zeitweise gedimmt werden, und das auch nur bei einer Netzüberlastung. Diese Dimmung ist auf maximal zwei Stunden begrenzt.
Ist ein extra Stromzähler für vergünstigte Netzentgelte nötig?
Nein, Sie brauchen keinen zusätzlichen Stromzähler, um von niedrigeren Netzentgelten nach Modul 1 zu profitieren.
Wenn Sie speziell an einer prozentualen Ermäßigung auf den Arbeitspreis des Netzentgelts interessiert sind (Modul 2), wird ein weiterer Zähler erforderlich, der die steuerbare Verbrauchseinrichtung getrennt misst.
Was gilt für Nachtspeicherheizungen und Durchlauferhitzer?
Ihre Nachtspeicherheizung oder auch ein Durchlauferhitzer fällt nicht unter die neue Festlegung nach §14a EnWG. Das bedeutet, Sie sind von der verpflichtenden Teilnahme ausgeschlossen. Zudem ist es auch nicht möglich, freiwillig daran teilzunehmen.
Ich habe eine Wallbox und eine Wärmepumpe. Werden sie immer zusammen geregelt?
Haben Sie mehrere Geräte hinter Ihrem Netzanschluss, werden nur Verbrauchseinrichtungen gleicher Klasse rechnerisch zusammengefasst. Wir geben durch einen Steuerbefehl nur einen maximalen Gesamtleistungswert für Ihre §14a-Anlagen vor. Wie Sie diese Leistung zwischen den Geräten aufteilen, entscheiden Sie selbst. Auch wenn Sie mehrere Geräte derselben Klasse besitzen, die allein zwar nicht den Grenzwert überschreiten, aber zusammen mehr als 4,2 kW Leistung haben, fallen sie unter die Neuregelung.
Für eine optimale Einrichtung und effiziente Nutzung empfiehlt sich die Beratung durch eine Elektrofachkraft, die Ihre spezifische Situation beurteilen und ein passendes Steuerungssystem einrichten kann.
Wird der Energieverbrauch meiner Geräte auch dann eingeschränkt, wenn sie über meine private Photovoltaikanlage versorgt werden?
Bei der Drosselung auf 4,2 kW wird grundsätzlich die Leistungsaufnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung (steuVE) begrenzt. Die Art der Umsetzung kann jedoch variieren:
1. Mit einem Heimenergiemanagementsystem (HEMS):
Ein HEMS kann die Gesamtsituation intelligent berücksichtigen. Es ermöglicht, dass nur der Netzbezug auf 4,2 kW begrenzt wird, während Energie aus Ihrer eigenen Photovoltaikanlage oder Ihrem Stromspeicher zusätzlich genutzt werden kann.
2. Bei Direktsteuerung ohne HEMS:
Hier wird die Leistungsaufnahme der steuVE direkt begrenzt, unabhängig von der Stromquelle. In diesem Fall kann die Begrenzung auch die Nutzung von Strom aus Ihrer PV-Anlage oder Ihrem Speicher einschränken.
Für eine optimale Nutzung Ihrer Ressourcen und maximale Flexibilität empfiehlt sich daher der Einsatz eines HEMS.
Ab wann startet die tatsächliche Steuerung?
Obwohl das Gesetz schon am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und ab diesem Datum für die betroffenen Verträge ein reduziertes Netzentgelt gewährt werden muss, haben wir derzeit noch nicht die technischen Möglichkeiten, um den Stromverbrauch einzelner Geräte zu steuern. Die technische Ausgestaltung ist für den 1. Januar 2026 geplant.
Die Neuregelung des §14a gilt für Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ist ab dem 01. Januar 2024 wirksam. Von dieser Regelung betroffene Kunden haben ab diesem Zeitpunkt ein Anrecht auf ein reduziertes Netznutzungsentgelt. Aktuell sind die technischen Möglichkeiten zur Steuerung einzelner Kundenanlagen noch nicht gegeben.
Was bedeutet präventive Steuerung?
Die netzorientierte Steuerung erfolgt, um eine akute Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Dafür müssen allerdings umfangreiche technische Voraussetzungen geschaffen werden, unter anderem die Verfügbarkeit aktueller Daten über das gesamte Netz.
Daher gibt es als Übergangslösung die präventive Steuerung: Wenn wir als Netzbetreiber eine Überlastung unseres Netzbereichs befürchten und die netzorientierte Steuerung noch nicht vollständig umsetzen können, dürfen wir für maximal 24 Monate eine vorbeugende Reduzierung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vornehmen. Diese präventive Steuerung darf ebenfalls höchstens zwei Stunden pro Tag genutzt werden, um die Belastung gering zu halten. Während dieser Zeit gelten weiterhin die Vorgaben der netzorientierten Steuerung, wie die garantierte Netzbezugsleistung von 4,2 kW.
Innerhalb dieser 24 Monate werden wir das Netz stabilisieren, darüber hinaus ist uns eine präventive Steuerung nicht mehr gestattet.
Wie erhalte ich reduzierte Netzentgelte?
Die reduzierten Netzentgelte werden nach Meldung der SteuVE durch ihre Elektrofachkraft automatisch über Ihren Stromlieferanten verrechnet. Diese Ermäßigung wird transparent auf Ihrer Rechnung ausgewiesen, sodass Sie genau sehen können, wie viel Sie sparen.
Falls Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Stromlieferanten.
Brauche ich einen separaten Stromzähler?
Wenn Sie sich für die Abrechnung im Modul 1 entscheiden, ist ab dem 01. Januar 2024 kein separater Zähler mehr erforderlich. Im Modul 2 wird ein separater Zähler benötigt.
Welche Ansteuerungsarten gibt es?
Sie können sich zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden. Bei einer Direktansteuerung geht der Steuerbefehl direkt an Ihre Verbrauchseinrichtung und reduziert die Leistung auf die maximalen 4,2 kW. Die Ansteuerung via Energie-Management-System (EMS) macht vor allem Sinn, wenn Sie mehrere steuerbare Einrichtungen haben. Dann kann das System die Gesamtleistung von 4,2 kW nach Ihren Einstellungen auf die unterschiedlichen Geräte verteilen.