Erzeugungsanlage anmelden und Strom einspeisen

So melden Sie Ihre Anlage richtig an.

So speisen Sie Strom sicher ins Netz ein

Wer Strom selbst erzeugt, muss die Anlage vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden. Das übernimmt in der Regel das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen. So wird sichergestellt, dass die Anlage den technischen Richtlinien entspricht und der erzeugte Strom sicher in das Netz eingespeist werden kann.

Wir unterstützen Sie dabei, damit Ihre Erzeugungsanlage sicher und regelkonform ans Netz geht.
Ob Photovoltaik, Blockheizkraftwerk, Wind- und Wasserenergie, Biomasse oder Balkonanlage – mit wenigen Schritten sind Sie startklar. Die Anmeldung erfolgt digital über unser Netzportal.

Ein Dach mit Photovoltaikanlagen, umrahmt von Bäumen, mit Keramik-Hahn am Giebel.

Wann ist eine Anmeldung erforderlich?

Eine Anmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie eine neue Stromerzeugungsanlage ans Netz anschließen, eine bestehende Anlage verändern. Dabei kann es sich um die Erweiterung einer bestehenden Anlage oder den Austausch technischer Komponenten handeln oder um einen Standort- beziehungsweise Betreiberwechsel.

Zu den typischen Anwendungsfällen gehören:

  • PV-Anlagen auf Dächern, Garagen oder Freiflächen

  • Blockheizkraftwerke

  • Stromspeicher oder kombinierte Systeme aus mehreren Technologien

Mit einer ordentlichen Anmeldung stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage sicher betrieben wird, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und korrekt in das Stromnetz integriert werden kann.

Jede Erzeugungsanlage muss zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) eingetragen werden. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den späteren Netzanschluss und die Einspeisevergütung.

Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage

Mit dem Netzportal können Sie Ihre Anmeldung einfach online und Schritt für Schritt durchführen.

Eine PV-Anlage auf einem Wohngebäude in der Abendsonne
In wenigen Schritten ist Ihre Erzeugungsanlage startklar.

Schritt 1

Antrag im Netzportal stellen

Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bequem online ein. In der Regel übernimmt dies das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen. Für den Antrag werden die technischen Daten Ihrer Anlage, ein Lageplan sowie bei Anlagen ach VDE-AR-N 4110/4120 das entsprechende Anlagenzertifikat benötigt. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Bestätigung und Hinweise zu weiteren Unterlagen.

Schritt 2

Netzverträglichkeitsprüfung

Im nächsten Schritt prüfen wir, ob Ihre Anlage sicher und ohne Beeinträchtigung anderer Anlagen in unser Netz integriert werden kann. Diese Netzverträglichkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet den zuverlässigen Betrieb Ihres Netzanschlusses.
Über das Ergebnis informieren wir Sie zeitnah, damit Sie mit der weiteren Planung fortfahren können.

Schritt 3

Installation und Inbetriebnahme

Nach unserer Freigabe kann Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur mit der Installation beginnen. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Inbetriebnahme-Meldung direkt an uns übermittelt. Damit bestätigen Sie uns, dass die Anlage fachgerecht installiert und betriebsbereit ist.

Schritt 4

Zähler installieren und Einspeisung starten

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kümmern wir uns um die Installation des Einspeisezählers.
Sobald der Zähler eingebaut und die technischen Prüfungen abgeschlossen sind, können Sie Ihren erzeugten Strom in unser Netz einspeisen – sicher, transparent und nach den gesetzlichen Vorgaben.

Warum Sie künftig keinen Einspeisevertrag mehr erhalten

Für Einspeiseanlagen unter 100 kWp und ohne Direktvermarktung ändern wir zum 01.04.2026 den bisherigen Ablauf der Vergütungsdokumente.

Statt eines Einspeisevertrages erhalten Sie nach der erfolgreichen Inbetriebnahme Ihrer Anlage das Dokument "Abschließende Übersicht vergütungsrelevanter Daten". Diese Übersicht enthält alle technischen und abrechnungsrelevanten Informationen, die für die Vergütung der von Ihnen eingespeisten Energie erforderlich sind. Damit stellt das Dokument alle Angaben bereit, die bisher im Einspeisevertrag enthalten waren.

Ein separater Vertrag ist nicht notwendig, weil die Rechte und Pflichten zwischen Anlagenbetreiber:innen vollständig im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt sind. Das Gesetz legt unter anderem die Höhe der Einspeisevergütung, die Marktprämie, Mindestvergütungssätze sowie die Prozesse rund um Netzanschluss und Abrechnung verbindlich fest. Sie sind also gesetzlich umfassend abgesichert - auch ohne einen zusätzlichen Vertrag.

Die neue Übersicht ermöglicht eine einfache und klare Dokumentation aller für Sie wichtigen Vergütungsdaten. Ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter einspeiser@badenovanetze.de zur Verfügung.

Mehr zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage

Eine Drohnenaufnahme eines Wohngebäudes mit PV-Anlage auf dem Dach umgeben von Weinreben.

Niederspannung

Private Photovoltaikanlagen werden häufig an das Niederspannungsnetz angeschlossen. Dieser Anschluss ist geeignet für Anlagen mit einer Leistung bis zu 135 kW und ermöglicht eine einfache, standardisierte Anmeldung über das Netzportal.

Photovoltaikanlage Eichelbuck, Abfallwirtschaft Freiburg

Mittel- und Hochspannung

Größere oder gewerbliche Erzeugungsanlagen benötigen in der Regel einen Anschluss im Mittel- oder Hochspannungsnetz. Hier gelten erweiterte technische Anforderungen, etwa zusätzliche Schutzprüfungen oder Zertifizierungen.

Beispielbild einer Balkonkraftwerks-Anlage

Balkonsolaranlagen

Kleine Balkonkraftwerke können besonders einfach betrieben werden. Sie werden direkt an das Hausnetz angeschlossen und erfordern keine umfassende technische Anmeldung – eine Registrierung im Marktstammdatenregister genügt.
Damit können auch Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen ihren eigenen Solarstrom erzeugen und aktiv zur Energiewende beitragen.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Nachdem Ihre Erzeugungsanlage in Betrieb genommen wurde, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) eintragen. Im Marktstammdatenregister werden alle Anlagen zur Strom- und Gaserzeugung in Deutschland registriert. Es enthält Daten zu den beteiligten Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten.

Das frühere Anlagenregister, das Photovoltaik-Meldeportal sowie die BNetzA-Kraftwerksliste wurden durch das MaStR abgelöst.

Wie erfolgt die Registrierung Ihrer Anlage?

Die Registrierung Ihrer Anlage erfolgt im Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur:

1. Benutzerkonto anlegen
2. Anlagenbetreiber registrieren
3. Anlage registrieren

Bitte beachten Sie die Meldefristen für Ihre Registrierung.
Weitere Informationen finden sie in der Webhilfe des Marktkstammdatenregisters.

Installateure bringen ein PV-Modul an.

Änderung bestehender Anlagen

Wenn Sie Ihre bestehende Anlage erweitern, technische Komponenten austauschen oder den Betreiber wechseln, müssen Sie diese Änderung über das Netzportal melden.
Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Netzanschluss und Ihre Abrechnung weiterhin korrekt funktionieren.

Typische Änderungen sind zum Beispiel:

  • die Erweiterung der Modulfläche

  • der Tausch des Wechselrichters

  • die Nachrüstung eines Stromspeichers oder anderer Anlagenteile

Infos und Formulare zur Änderung bestehender Anlagen

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um die Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage.

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.