Erzeugungsanlagen in der Mittel- und Hochspannung
Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage als Schritt-für-Schritt-Anleitung. Zu jeder Projektphase finden Sie auch eine Auflistung der erforderlichen Dokumente.

Hinweis zur Zertifizierung
Sollte für Ihre Erzeugungsanlage ein Anlagenzertifikat notwendig sein, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit einem akkreditierten Zertifizierungsunternehmen auf. Marktbedingt hat die Zertifikatserstellung sehr lange Vorlaufzeiten.
badenovaNETZE als Netzbetreiber darf einer Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage ohne entsprechendes Zertifikat nicht zustimmen.
Melden Sie Ihre Anlage im ersten Schritt mit folgenden Unterlagen bei uns an:
- Formular Antragstellung E.1 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 127,9 kB)
- Ernsthaftigkeitsnachweis (falls eine Reservierung gewünscht wird) z.B. Nachweis der Flächensicherung durch Vertrag
- Lageplan mit Grundstücksgrenzen inkl. eingezeichneter Erzeugungsanlage
Auf Basis Ihrer Angaben prüfen wir die Netzverträglichkeit Ihrer Anlage und ermitteln den vorläufigen Netzanschlusspunkt. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu acht Wochen. Außerdem teilen wir Ihnen die anzuwendende Richtlinie (VDE-AR-N 4105, 4110 oder 4120) mit.
Nachweis der Planungsreife (Verbindlichkeitsnachweis)
Um diskriminierungsfrei jede Anfrage ggf. am selben bestehenden Netzanschlusspunkt bewerten zu können, benötigen wir einen Nachweis zur Planungsreife bzw. der Verbindlichkeit Ihrer Anfrage.
Folgende Unterlagen / Informationen können als Nachweis dienen :
- positiver Bauvorbescheid, Bebauungsplan, Vorbescheid BlmSchG, o.ä.
- Pachtvertrag zur Grundstücksnutzung, Kaufvertrag o.ä.
- vergleichbarer glaubhafter Nachweis zur Ernsthaftigkeit des Vorhabens
Sollte die Planungsreife bzw. Ernsthaftigkeit der Realisierung der Erzeugungsanlage nicht nachgewiesen werden, erhalten Sie eine tagesaktuelle unverbindliche Mitteilung über den Anschlusspunkt. Hierbei wird weder die Leistung noch der Anschlusspunkt reserviert.
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, senden Sie uns die zur jeweiligen Projektphase benötigten Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an einspeiser.technik@badenovanetze.de zu.
Nachdem die Netzverträglichkeit Ihrer Anlage geprüft und der vorläufige Netzanschlusspunkt bestimmt ist, benötigen wir im nächsten Schritt weitere technische Informationen.
1. Erstellung des E.9-Bogens
Damit wir den Netzbetreiber-Abfragebogen (Formular E.9) für Ihre akkreditierte Zertifizierungsstelle erstellen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Formular Datenblatt für Erzeugungsanlage/Speicher – Mittelspannung E.8 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 224,5 kB)
Für jede Erzeugungseinheit (Bestand und geplant) ist je eine eigene Seite 3 auszufüllen. - Anlagenschema mit Schutz- und Regelungskonzept inkl. Mess- und Wirklinien als Single-Line-Diagramm für sowohl die 20-kV, als auch die 0,4-kV-Seite. Bezug und Einspeiser, sowie die Schalt- und ggf. Kompensationsanlage, sind eindeutig erkennbar mit Normsymbolen darzustellen. Siehe unser Beispiel-SLD (PDF 725,2 kB). Weitere Anschlussbeispiele siehe unsere TAB MS (PDF 2,8 MB).
- Einheiten- und Komponentenzertifikate nach VDE-AR-N 4110:
- - Einheitenzertifikate der EZE (z.B. Wechselrichter, BHKW, WKA etc.). Immer mindestens Deckblatt, bei Anlagenzertifikat Typ A (EZA >950 kW) vollständiges Zertifikat erforderlich.
- - Komponentenzertifikat des EZA-Reglers, mindestens Deckblatt erforderlich.
- - Komponentenzertifikat des zwischengelagerten Entkupplungsschutzes, mindestens Deckblatt erforderlich.
- Bei Mischanlagen (Bezug und Erzeugung): E.2-Bogen aus der VDE-AR-N 4110 zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (PDF 191,0 kB)
2. Messkonzept und Zählung
Auswahlblatt Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (PDF 477,6 kB)
Aufbauzeichnung Zählerplatz (Beispielzeichnung zum Download (PDF 529,3 kB)
3. Anlagenzertifikat
Nachdem Ihre Anlagenplanung durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen bewertet wurde, senden Sie uns bitte das vollständige Anlagenzertifikat zur Überprüfung zu. Wenn wir keine Unstimmigkeiten feststellen, kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.
1. Einspeisemanagement gemäß § 9 EEG
Ihre Erzeugungsanlage muss mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen wir als Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen können.
Das Einspeisemanagement können Sie mit dem Bestellformular Funkrundsteuerempfänger (PDF 8,1 MB) beauftragen. Senden Sie dieses bitte an die im Formular angegebene Adresse.
2. Aktuelle Schutzprüfprotokolle und Nachweis der Reglereinstellungen
Bitte reichen Sie uns die aktuellen Prüfprotokolle aller verbauten Schutzgeräte, sowie einen Nachweis (z.B. Screenshot) der eingestellten Reglerwerte, ein.
3. Wandler und Zähler
Von Ihrem Elektroinstallateur benötigen wir folgende Informationen:
- Formular zur Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung (PDF 479,4 kB) mit der entsprechenden Zählernummer (wenn Z1 bereits vorhanden)
- Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement (PDF 133,3 kB)
Bitte geben Sie bei einem Zählerwechsel die zugehörige Zählernummer an, damit eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann.
Wenn Sie Zählwandler von uns benötigen, lassen wir dem Anschlussnehmer (Rechnungs- und Mailadresse entnehmen wir dem Formular) hierzu ein Angebot zukommen. Die Wandler können nach Beauftragung in unserem Lager abgeholt oder auf Anfrage versendet werden.
4. Vorläufige Betriebserlaubnis
Wenn alle Unterlagen mängelfrei vorliegen, erteilen wir die vorläufige Betriebserlaubnis.
5. Inbetriebnahme
Bitte teilen Sie uns den voraussichtlichen Inbetriebsetzungstermin mit, da unsere Anwesenheit ggf. erforderlich ist.
Nachweis Konformität
Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage benötigen wir abschließend folgende Informationen:
- Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten/Speicher E.10 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 135,9 kB)
- Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher E.11 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 189,9 kB)
- Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher von Ihrem akkreditierten Zertifizierungsunternehmen (PDF 139,6 kB)
Betriebserlaubnisverfahren
Nach Erhalt der Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher erteilen wir, sofern sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen und keine Ergänzungen erforderlich sind, die Betriebserlaubnis.
Registrierung & Einspeisevertrag
Bitte registrieren Sie Ihre Anlage direkt nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nachdem Sie uns die Registrierungsbestätigung zugesandt haben, erstellen wir gerne Ihren Einspeisevertrag.
Betriebsphase
Alle vier Jahre sind uns als Netzbetreiber unaufgefordert aktuelle Nachweise zur Konformität der Anlage einzureichen (Compliance Monitoring).
Dafür ist uns das Formular E.X Protokoll zur Prüfung in der Betriebsphase nach Kapitel 11.5.5 (PDF 416,1 kB) des FNN vollständig und unterschrieben einzureichen.
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um die Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 – 13:00 Uhr.