Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage

Für den Betrieb einer dezentralen Erzeugungsanlage ist die Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich. So wird sichergestellt, dass die Anlage den technischen Richtlinien entspricht und der erzeugte Strom sicher in das Netz eingespeist werden kann. Dabei sind je nach Anlagentyp verschiedene Anforderungen zu beachten:

  • Erzeugungsanlagen mit Netzanschluss in der Niederspannung
  • Erzeugungsanlagen mit Netzanschluss in der Mittel-/ Hochspannung

Wir zeigen Ihnen die Schritte von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung Ihrer Einspeiseanlage. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur alle wichtigen Informationen und Formulare dazu zur Verfügung.

Erzeugungsanlagen Niederspannung
Mit einer PV-Anlage lässt sich selbst Strom erzeugen - nachhaltig und innovativ.
Erzeugungsanlagen Mittel- / Hochspannung

Registrierung im Marktstammdatenregister

Nachdem Ihre Erzeugungsanlage in Betrieb genommen wurde, muss diese im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingetragen werden. Im Marktstammdatenregister werden alle Anlagen zur Strom- und Gaserzeugung in Deutschland registriert. Es enthält außerdem Daten zu den beteiligten Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten.

Das Marktstammdatenregister dient der Optimierung energiewirtschaftlicher Prozesse und vereinfacht die Meldepflichten. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 111e und § 111f EnWG sowie in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV).

Das frühere Anlagenregister, das PV-Meldeportal sowie die BNetzA-Kraftwerksliste wurden am 31. Januar 2019 vollständig durch das MaStR abgelöst.

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung erfolgt seit dem 31. Januar 2019 im Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur. Zur Registrierung folgen Sie einfach diesen 3 Schritten:

1. Benutzerkonto anlegen
2. Anlagenbetreiber registrieren
3. Anlage registrieren

Bitte beachten Sie die Meldefristen für Ihre Registrierung.

FAQ zum Marktstammdatenregister

Wer muss sich registrieren?

Registrierungspflichtig sind grundsätzlich alle Akteure des Energiemarkts. Dazu zählen insbesondere die Netzbetreiber und die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen.

Eine detaillierte Auflistung finden Sie in der Webhilfe des Marktstammdatenregisters

Welche Anlagen müssen gemeldet werden?

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist bei allen Strom- und Gaserzeugungsanlagen verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Dies betrifft auch bereits registrierte Anlagen.

Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.

Hilfe bei der Registrierung

Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie in der Webhilfe des Martkstammdatenregisters. Die Bundesnetzagentur ist außerdem unter der Servicenummer 0228 14-3333 erreichbar.

Einspeisevertrag

Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage und Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erstellen wir Ihren Einspeisevertrag. Dieser Einspeisevertrag wird zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber abgeschlossen und regelt die Zahlungsweisen, Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten. Unabhängig vom Vertragsabschluss sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Anlage an das Versorgungsnetz anzuschließen und sie entsprechend der Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten.

EEG-Änderung ab 01.01.2023

Zahlungsverpflichtung bei Pflichtverstößen

Anlagenbetreiber erhalten künftig bei Pflichtverstößen eine Zahlungsverpflichtung, die unabhängig von der Einspeisevergütung zu zahlen ist.

Weitere Informationen zur Zahlungsverpflichtung bei Pflichtverstößen