Solarpaket I – was ändert sich für Sie
Noch einfacher zur Sonnenkraft: Seit dem 16. Mai 2024 gilt das sogenannte Solarpaket I. Dieses vereinfacht den Bau und die Anmeldung von Solaranlagen deutlich. Was bedeutet es für Sie als badenovaNETZE Kunde?
Änderungen für Balkonkraftwerke
Von nun an können Sie viel einfacher Balkonkraftwerke (offiziell: Steckersolargerät oder steckerfertige Erzeugungsanlage) auf Balkon, Terrasse oder Garage installieren.
- Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
- Erhöhung maximale Einspeisung von 600 auf 800 Watt
- Einspeisung über Haushaltssteckdose möglich
- Direkter Anschluss ohne Zählertausch
Keine Anmeldung mehr bei badenovaNETZE nötig
Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk nicht mehr bei uns anmelden. Ab sofort reicht eine vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – fertig. Diese Informationen bekommen wir dann automatisch.
Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht
Auch im Marktstammdatenregister können Sie Ihr Balkonkraftwerk nun weit einfacher anmelden. Seit April 2024 reichen fünf Angaben (statt wie früher 20):
- Standort Ihrer Anlage (Adresse)
- Datum der Inbetriebnahme
- Gesamtleistung der Module
- Wechselrichterleistung
- Zählernummer
Erhöhung der maximalen Leistung möglich
Balkonkraftwerke dürfen jetzt eine Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt haben. Zusätzlich können Sie beliebig viele Solarmodule verwenden, solange deren Gesamtmodulleistung zusammen 2.000 Watt nicht überschreitet.
Keine Wartezeit mehr auf den Zählertausch
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk bauen, können Sie es nun direkt nach Fertigstellung ans Netz anschließen – ohne Prüfung oder Antrag bei uns. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, die Anlage durch einen Elektriker abnehmen zu lassen.
Wie geht es dann weiter? Wir installieren zeitnah einen neuen Zähler bei Ihnen, der sowohl Einspeisung als auch Verbrauch misst. Das planen wir mit Ihnen, sobald wir die Meldung vom Marktstammdatenregister bekommen. Sie brauchen keinen Antrag stellen und können bereits Strom erzeugen, bevor wir den neuen Zähler einbauen. Falls Sie noch einen alten Ferraris-Zähler haben, darf dieser in der Übergangszeit ausnahmsweise rückwärts laufen, wenn die Sonne scheint und Sie wenig Strom verbrauchen.
Anschluss an die Haushaltssteckdose möglich
Aktuell gibt die DIN-Norm für den Anschluss Ihres Balkonkraftwerks entweder eine spezielle Steckdose („Wieland-Steckdose“) oder eine feste Verkabelung an das Haushaltsnetz vor.
Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) erarbeitet gerade die Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Darin soll geregelt werden, wie Sie Ihr Balkonkraftwerk sicher an einer Haushaltssteckdose anschließen können. Damit entfallen Umbauarbeiten auf Ihrem Balkon, sofern die Anlage selbst Schutzvorrichtungen gegen Stromschläge besitzt. Die Norm soll noch im Juli 2024 in Kraft treten.
Die neuen Regelungen für Anmeldung und Zählertausch gelten nur, wenn Sie Ihren Strom ausschließlich selbst nutzen und temporäre Überschüsse kostenlos ins Netz einspeisen. Wenn Sie dagegen eine Einspeisevergütung wünschen, müssen Sie weiterhin eine Anmeldung einer Niederspannungs-Solaranlage bei badenovaNETZE durchführen.
Wir raten Ihnen bei Balkonkraftwerken, den Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren. Durch die geringe Leistung kommen kaum Erträge zusammen, die den Aufwand rechtfertigen. Zum Rechenbeispiel
Solaranlagen für Mehrfamilienhäuser
Das Solarpaket I enthält auch Vereinfachungen für Wohnungseigentümer oder Mieter in Mehrfamilienhäusern. Sie können künftig einfacher eine gemeinsame Solaranlage bauen. Das Konzept der gemeinschaftlichen Energieversorgung ermöglicht weit flexiblere Modelle als bisher.
- Gemeinschaftliche Energieversorgung
- Verbesserungen im Mieterstrom
- Separate Solaranlagen bleiben eigene Anlagen
- Keine Verpflichtung zur Direktvermarktung
Gemeinschaftliche Energieversorgung jetzt möglich
Das neue Konzept erleichtert es Ihnen, auf Mehrfamilienhäusern gemeinsame Solaranlagen zu betreiben. Sie können die Anlage allein, mit Ihren Nachbarn, gemeinsam mit Dritten oder als Wohnungseigentümergemeinschaft bauen und den anderen Hausbewohnern einen (freiwilligen) Gebäudestrom-Liefervertrag anbieten.
Da der Strom nicht über das öffentliche Stromnetz transportiert werden muss, entfallen die Netzentgelte – was die Nutzung attraktiv macht. Die Aufteilung des erzeugten Stroms auf die verschiedenen Nutzer können Sie individuell vereinbaren, auch die Kosten für Wartung und Betrieb. Der nicht verbrauchte Strom können Sie ins Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten.
Wichtig ist: Verteilt wird nur der Strom, den Ihre Solaranlage erzeugt. Daher brauchen alle Hausbewohner weiterhin einen Stromvertrag mit einem Energieversorger, den jeder selbst wählen kann. Für die Abrechnung sind intelligente Messsysteme (Smart Meter) notwendig.
Unterschied zu bisherigen Modellen
Bisher konnten Sie als Bewohner eines Mehrfamilienhauses für den Bau einer gemeinsamen Solaranlage nur zwischen zwei Optionen wählen. Bei der kollektiven Selbstversorgung mussten alle Eigentümer gemeinsam die Anlage kaufen und den Strom beziehen. Bei Mieterstrom können die Bewohner zwar frei entscheiden, ob sie mitmachen. Zugleich muss der Mieterstrom-Anbieter aber auch Strom liefern, wenn die Sonne nicht scheint – er wird also zum Stromlieferanten.
Über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung können Sie nun auch persönlich oder in einem kleineren Team eine Solaranlage bauen und den Strom nach selbst gewählten Bedingungen an andere Mietparteien weitergeben. Und zwar ausschließlich den selbst erzeugten Strom – Sie haben also keine Pflicht als Lieferant.
Separate Solaranlagen im gleichen Gebäude nun möglich
In Mehrfamilienhäusern ist es nun möglich, dass jede Wohnung ein eigenes Balkonkraftwerk betreibt, ohne dass diese zu einer gemeinsamen Anlage zusammengefasst werden müssen. Bisher mussten alle Solareinheiten auf einem Gebäude oder Grundstück zusammengefasst werden. Dies bedeutet, dass Sie und Ihre Nachbarn nun die Freiheit haben, unabhängig voneinander Solarmodule zu installieren und zu betreiben.
Solaranlagen für Mieterstrom jetzt auch außerhalb des Wohngebäudes nutzbar
Wenn Sie eine Solaranlage bauen, um die Mieter eines Mehrfamilienhauses mit Strom zu versorgen, dürfen die Anlagen nun auch auf Gewerbegebäuden oder Garagen stehen. Einzige Voraussetzung: Der Strom muss direkt im Gebäudekomplex verbraucht werden, ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Und Sie können mehrere Anlagen zu einer zusammenfassen. Das erleichtert die Planung, speziell in größeren Wohnquartieren.
Keine Verpflichtung zur Direktvermarktung für Solaranlagen über 100 kW
Als Betreiber einer Solaranlage mit mehr als 100 Kilowatt Leistung waren Sie bisher zur Direktvermarktung verpflichtet. Nun gilt: Wenn Sie Überschussmengen ohne Vergütung einspeisen, haben Sie auch keine Direktvermarktungskosten. Dieser unbürokratische Weg kann speziell bei Anlagen für große Wohnquartieren oder auf Gewerbeimmobilien mit hohem Eigenverbrauch interessant werden.
Weitere Informationen zum Solarpaket I finden Sie im Bundesgesetzblatt oder auf der Seite der Bundesregierung.