Erzeugungsanlage größer als 135 kW anmelden
Für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung von 135 kW bis 950 kW werden abhängig von der Spannungsebene des Netzanschlusses die technischen Vorgaben der VDE-AR-N 4105 in der Niederspannung sowie der VDE-AR-N 4110 in der Mittelspannung angewendet.
Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage als Schritt-für-Schritt-Anleitung. Zu jeder Projektphase finden Sie auch eine Auflistung der erforderlichen Dokumente.
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, senden Sie uns die zur jeweiligen Projektphase benötigten Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an einspeiser.technik@badenovanetze.de zu.
Hinweis zur Zertifizierung
Sollte für Ihre Erzeugungsanlage ein Anlagenzertifikat notwendig sein, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit einem akkreditierten Zertifizierungsunternehmen auf. Marktbedingt hat die Zertifikatserstellung sehr lange Vorlaufzeiten.
badenovaNETZE als Netzbetreiber darf einer Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage ohne entsprechendes Zertifikat nicht zustimmen.
Melden Sie Ihre Anlage im ersten Schritt bei uns an. Zur Prüfung der Netzverträglichkeit sowie der anschließenden Zuweisung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunkts benötigen wir, unabhängig von der Spannungsebene, folgende Informationen zu Ihrem Projekt:
- Formular Antragstellung E.1 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 127,9 kB)
- Formular Datenblatt für Erzeugungsanlage/Speicher – Mittelspannung E.8 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 224,5 kB)
- Einheitenzertifikat / Konformitätserklärung, Komponentenzertifikate des Wechselrichters bzw. der Erzeugungseinheit
- Zertifikat des Netz- und Anlagenschutzes
- Anmeldung der Erstzuordnung von EEG-Neuanlagen (PDF 113,9 kB)
- maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen inkl. eingezeichneter Erzeugungsanlage (Tipp: Einen Lageplan erhalten Sie bei Ihrer Kommune.)
Sollte sich der Netzverknüpfungspunkt in der Mittelspannung befinden (Kundenstation), benötigen wir zudem:
- das Trafo-Datenblatt und ein Bild von dem Typenschild
- das Anlagenschema 20 kV und 0,4 kV mit der Anordnung sämtlicher Betriebsmittel sowie Mess- und Schutzeinrichtungen und der Erzeugungsanlage im SOLL Zustand
Nach erfolgreicher Prüfung der Netzverträglichkeit (Bearbeitungszeit bis zu acht Wochen) erhalten Sie von uns die schriftliche Zusage zum Betrieb der Erzeugungsanlage mit einer Gültigkeit von 6 Monaten. Sollte sich Ihr Bauvorhaben verzögern, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Sollte sich Ihr Netzverknüpfungspunkt in der Mittelspannung befinden erhalten Sie von uns innerhalb von 3 Wochen nach Festlegung des Netzanschlusspunktes den ausgefüllten Netzbetreiber-Abfragebogen E.9 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 334,8 kB). Dies dient als Grundlage für die Anlagenzertifizierung.
Nachweis der Planungsreife (Verbindlichkeitsnachweis) bei Anlagen > 300 kW:
Um diskriminierungsfrei jede Anfrage, ggf. am selben bestehenden Netzanschlusspunkt bewerten zu können benötigen wir einen Nachweis zur Planungsreife bzw. der Verbindlichkeit Ihrer Anfrage.
Folgende Unterlagen / Informationen können als Nachweis dienen :
- vollständig eingereichte Datenblätter gemäß TAR
- positiver Bauvorbescheid, Bebauungsplan, Vorbescheid BlmSchG, o.ä.
- Pachtvertrag zur Grundstücksnutzung, Kaufvertrag o.ä.
- vergleichbarer glaubhafter Nachweis zur Ernsthaftigkeit des Vorhabens
Sollte die Planungsreife bzw. Ernsthaftigkeit der Realisierung der Erzeugungsanlage nicht nachgewiesen werden, erhalten Sie eine tagesaktuelle unverbindliche Mitteilung über den Anschlusspunkt. Hierbei wird weder die Leistung noch der Anschlusspunkt reserviert.
Direktvermarktung
Da die Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage mehr als 100 kW beträgt, ist die Vermarktung der erzeugten Energiemenge durch einen Händler erforderlich. Bitte informieren Sie uns mit oben stehendem Formular "Anmeldung der Erstzuordnung von EEG-Neuanlagen".
Nachdem Ihr Projekt nun genehmigt ist, benötigen wir im nächsten Schritt weitere technische sowie bilanzielle Informationen. Um die geplante Betriebsweise sowie den Nachweis der elektrischen Eigenschaften der Erzeugungsanlage bewerten zu können, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
- Auswahlblatt Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (PDF 477,6 kB)
- Aufbauzeichnung Zählerplatz (Beispielzeichnung zum Download (PDF 529,3 kB))
Einspeisemanagement gemäß § 9 EEG
Ihre Erzeugungsanlage muss mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen wir als Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen können. Das Einspeisemanagement können Sie mit folgendem Formular beauftragen: Bestellformular Funkrundsteuerempfänger (PDF 7,9 MB)
Sofern Sie noch nicht über eine moderne Messeinrichtung mit Lieferzählwerk verfügen oder aufgrund des geplanten Messkonzepts zusätzliche Zähler erforderlich sind, benötigen wir von Ihrem Elektroinstallateur folgende Informationen:
- Formular zur Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung (PDF 479,4 kB) mit der entsprechenden Zählernummer (wenn Z1 bereits vorhanden) und sämtlichen Zählerstanden (1.8.0, 1.8.1, 2.8.0, etc.)
Bitte geben Sie bei einem Zählerwechsel die zugehörige Zählernummer an, damit eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Die erforderlichen Stromwandler stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese können in unserem Lager abgeholt oder auf Anfrage versendet werden.
Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage benötigen wir abschließend folgende Informationen:
- Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen/Speicher E.10 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 135,9 kB)
- Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher E.11 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 189,9 kB)
- Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher E.12 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 139,6 kB)
- Anlagenzertifikat E.15 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 103,0 kB)
- Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement (PDF 108,1 kB)
Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt grundsätzlich der Anlagenerrichter vor. Im Vorfeld empfiehlt es sich abzuklären, ob die Anwesenheit des Netzbetreibers zusätzlich erforderlich ist.
Betriebserlaubnisverfahren
Nach Erhalt der Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher erteilen wir, sofern sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen und keine Ergänzungen erforderlich sind, die Betriebserlaubnis. Hierfür erhalten Sie von uns das Formular Betriebserlaubnisverfahren E.16 aus der VDE-AR-N 4110.
Registrierung & Einspeisevertrag
Bitte registrieren Sie Ihre Anlage direkt nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nachdem Sie uns die Registrierungsbestätigung zugesandt haben, erstellen wir gerne Ihren Einspeisevertrag.
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um die Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 – 13:00 Uhr.