• Notfallplan Versorgungslage - alle Informationen auf einen Blick.
  • Informationen zur Versorgungslage

    Notfallplan Gas

    Mit dem Notfallplan Gas wird die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation organisiert und geregelt. Der Notfallplan hat sogenannte Eskalationsstufen. Zunächst die Frühwarnstufe, dann folgt die Alarmstufe und letztlich die Notfallstufe. Für jede Eskalationsstufe gibt es konkrete Maßnahmen, um die Versorgung sicherzustellen. Sie basieren auf einer engen Abstimmung innerhalb des Krisenteam, das sich aus politischen und regulatorischen Entscheidungsträger zusammensetzt. Zum Krisenteam gehört unter anderem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Bundesnetzagentur, Vertreter der Bundesländer, bundesweite Energienetzbetreiber,Energielieferanten und Speicherbetreibern.

    FAQ Liste - Notfallplan Gas des Bundesministerum für Wirtschaft und Klimaschutz

    Frühwarnstufe

    Am 30. März 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frühwarnstufe ausgerufen. Auf die Versorgung selbst hat die Frühwarnstufe keine Auswirkung. Für badenovaNETZE, als Netzbetreiber, besteht die Pflicht dem Kristenteam die allgemeinen Verbrauchsmengen im eigenen Netzgebiet zu melden. So kann seitens der Bundesregierung die gesamte Versorgungslage eingeschätzt und bewertet werden.

    Alarmstufe

    Am 23. Juni 2022 wurde durch das BMWK die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen. Auch in dieser Stufe des Notfallplans sind noch keine Abschaltmaßnahmen vorgesehen. Die Versorgungssicherheit ist trotz der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 weiter gewährleistet. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber haben erforderliche, marktbasierte Maßnahmen genutzt, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.

    Notfallstufe

    Trotz aller Anstrengungen kann es für die Bundesregierung erforderlich werden die Notfallstufe auszurufen. Erst in dieser Eskalationsstufe kann die Bundesnetzagentur als "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden. Der Bundesnetzagentur obliegt dann, in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern, die Verteilung von Gas. Sollten Abschaltmaßnahmen im badenovaNETZE-Netzgebiet erforderlich werden, unterliegen bestimmte Kundengruppen einem besonderen Schutz.

    Geschützte Kunden wurden gesetzlich in § 53a EnWG definiert. Dazu gehören:

    1. Haushaltskunden sowie weitere Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind, oder Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird,
    2. grundlegenden soziale Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 im Erdgasverteilernetz und im Fernleitungsnetz,
    3. Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne der Nummern 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteilernetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.

    badenovaNETZE ist für alle erforderlichen Maßnahmen vorbereitet und wird die Sicherstellung der Versorgung Tag für Tag unterstützen.

    Hintergrundinformationen der Bundesnetzangentur

    Wir beantworten Ihre Fragen:

    Was bedeutet die Ausrufung der Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas?

    Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 30. März 2022, die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Damit beobachtet und bewertet ein Krisenteam aus Vertretern von Behörden und Energieversorgern die laufenden Entwicklungen und leitet wenn nötig weitere Maßnahmen ein. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.

    Der Staat greift noch nicht ein. Die Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung zu gewährleisten. Dazu zählen:

    • Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite
    • Rückgriff auf Gasspeicher
    • Optimierung von Lastflüssen
    • Anforderung externer Regelenergie (Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen)

    Bei der Ausrufung der Frühwarnstufe handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme. Aktuell ist die Versorgung in Deutschland gesichert.

    Hintergrund für die Ausrufung der Frühwarnstufe ist Russlands Forderung, Gasrechnungen in Rubel zu begleichen, um den stark abgewerteten russischen Rubel zu stützen. Dies lehnen die G-7-Staaten und EU jedoch ab. Die Bundesregierung trifft damit Vorbereitungen für den Fall einer weiteren Eskalation seitens Russlands.

    Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe aus dem Notfallplan Gas?

    In einer sogenannten Alarmstufe wird, durch die Marktakteure versucht, eine Entspannung der Lage zu erzielen. Die in Stufe 1 genannten Maßnahmen können von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehört:

    • Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite
    • Rückgriff auf Gasspeicher
    • Optimierung von Lastflüssen
    • Anforderung externer Regelenergie

    Zudem kann die Bundesregierung unterstützend tätig sein, um eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem, dass sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder Maßnahmen ergreift, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind.

    Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?

    Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich, Italien sind betroffen von den Lieferkürzungen. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im engen Austausch mit allen Akteuren. Zudem gibt es einen engen Austausch mit unseren europäischen Partnern. Das Monitoring wurde nochmal erhöht.

    Ist die Versorgung der Haushalte gesichert?

    Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Aber die Lage ist ernst. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz verbessern und auch selbst einsparen.

    Was ist der Notfallplan Gas und welche Krisenstufen gibt es?

    Der Notfallplan Gas unterscheidet drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.

    Frühwarn- und Alarmstufe – Markt kann Störung noch allein bewältigen
    In den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger, die Ausübung von Unterbrechungsoptionen oder Schalthandlungen im Versorgungsnetz, die in Betracht kommen, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Lastflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium.

    Notfallstufe – Staat greift ein, Bundesnetzagentur verteilt
    Sollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Das passiert, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann dann hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber ausgeführt werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.

    Wer zählt zu den geschützten Kunden?

    Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert werden. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.

    Haben mögliche Versorgungsengpässe beim Erdgas Auswirkungen auf die Strom- und Fernwärmeversorgung?

    Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Im Fall einer Gasmangellage könnte von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass Gaskraftwerke heruntergefahren werden. Dann springen aber Reservekraftwerke ein, die kurzfristig die benötigte Stromleistung bereitstellen und mit anderen Energieträgern wie z.B. Kohle betrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt hat eine Reduktion der Gaslieferungen also keine Auswirkungen auf die Stromversorgung.

    Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgehen.

    Was passiert, wenn Russland die Lieferungen nach Deutschland reduziert oder sogar einstellt?

    Sollte kurzfristig der Gasfluss aus Russland gestoppt werden, können Liefermengenschwankungen über Erdgasspeicher aufgefangen werden. Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten Europas. Im Falle einer Gasmangellage greifen in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In Deutschland regelt der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ die Versorgung im Krisenfall: Dieser ermöglicht deutschen Behörden weitreichende Eingriffe in den Markt, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern.

    Am 23.06.2022 wurde die Alarmstufe (Stufe 2) ausgerufen. In dieser Stufe ist der Markt noch in der Lage, die Störung zu bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Die Ausrufung der Alarmstufe ist somit noch nicht mit staatlichen Eingriffen in den Gasmarkt verbunden.

    In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

    Wie kann ich Energie einsparen?

    Wassertemperatur optimieren
    Heizkörper entlüften
    Energieverbrauch von PC, TV & Co. optimieren
    Energieeffizient kühlen und eingefrieren

    Weitere Tipps zur Einsparung von Energie und CO2 finden Sie auf dem badenova Nachhaltigkeits-Blog ENERGIEVOLL:

    Weitere Energiespartipps:
    Energiespartipps und Projekte vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

    Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Versorgung?

    Rufen Sie uns auf unserer kostenlosen Servicenummer 0800 2 21 26 23 an oder schreiben eine E-Mail an fragen.versorgungslage@badenovanetze.de

    Nutzen Sie auch unseren WhatsApp- und SMS-Service für Meldungen ungeplanter Versorgungsunterbrechungen. Senden sie uns ein "Ich bin dabei" an die Rufnummer 0160 58 37 947

    Über unser Formular zur Datenmeldung können Sie uns einfach alle notwendigen Informationen melden:
    Formular Notfallplan Gas