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Unser Erdgasnetz
Erdgasnetz der Badenova Netze
Mit unserem über 8.000 km langen Erdgasnetz versorgen wir die Menschen in der Region an rund 150.000 Ausspeisepunkten mit Erdgas.
Das Netz erstreckt sich in Nord-/Südrichtung von Baden-Baden bis zur Schweizer Landesgrenze und in West-/Ostrichtung von der französischen Landesgrenze bis nach Tuttlingen. Aufgrund der räumlichen Lage, ist das Netz dem Marktgebiet THE (Trading Hub Europe) zugeordnet.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserem Gasnetz.
Weitere Themen rund um Erdgas
Alle relevanten Netzdaten für Erdgas im Überblick
2026
Als Netzbetreiber übernehmen wir eine zentrale Rolle bei der Transformation der Energieversorgung: Im Sinne der Energie- und Wärmewende gestalten wir unsere Infrastruktur zukunftsfähig – sicher, effizient und nachhaltig. Die anstehende Anpassung der Netzentgelte zum Jahr 2026 für Gas steht hierbei im Zusammenhang mit der Abschreibungsregelung KANU 2.0 der Bundesnetzagentur. Diese ermöglicht es, Investitionen in die Gasnetze früher und fairer zu verteilen.
Warum ist das wichtig? Immer mehr Haushalte steigen auf alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen um; der Bedarf an Gas sinkt. Gleichzeitig investieren wir in den Aufbau eines Wasserstoff-Versorgungsnetzes – ein entscheidender Schritt für eine klimaneutrale Zukunft.
Um sicherzustellen, dass die verbleibenden Verbraucher nicht überproportional belastet werden, setzen wir auf eine vorausschauende und gerechte Kostenverteilung. Die Netzentgelte steigen dadurch zwar kurzfristig, doch langfristig schaffen wir damit die Grundlage für stabile Preise und eine faire Finanzierung der Energiewende. Wir investieren heute, damit die Versorgung morgen sicher, bezahlbar und klimafreundlich bleibt.
2025
2024
2023
2022
2021
Ab Sommer 2025 wird die Wasserstoffkonzentration nach der Einspeisung in das Gas-Leitungsnetz von Badenova Netze voraussichtlich einen Wert von bis zu 0,74 mol-% im Mischgas enthalten. Die Regelungen des DVGW Arbeitsblatts G 260 für Gase der 2. Gasfamilie erlauben bereits die Beimischung von Wasserstoff als Zusatzgas. Wir haben auf die Zusammensetzung des Gases keinen Einfluss, da wir das Gas aus einem vorgelagerten Netz übernehmen, in dem diese Beimischung erfolgt.
Für Sie als Netzanschlussnehmer von Badenova Netze hat die Änderung der Gaszusammensetzung innerhalb der Gasfamilie 2 voraussichtlich keine Auswirkungen. Allerdings haben wir keine Kenntnis zum Einsatz des Gases in Ihrem Unternehmen, daher sollten Sie bei Bedarf eine individuelle Prüfung vornehmen.
Bis zu welchem Anteil darf Wasserstoff dem Gas beigemischt werden?
Laut DVGW-Arbeitsblatt G 260 darf in der Gasfamilie 2, zu der Erdgas gehört, ein bestimmter Anteil Wasserstoff enthalten sein, solange die Toleranzbereiche der Tabelle 2 eingehalten sind.
Kann ich als Unternehmen Einfluss darauf nehmen, welches Gasgemisch bei mir ankommt?
Nein. Das Gasgemisch kommt aus dem vorgelagerten Netz und ist für die Netzanschlussnehmenden nicht veränderlich.
Mischt Badenova Netze auch Wasserstoff bei?
Wir mischen derzeit keinen Wasserstoff dem Gas bei. Technisch wäre das möglich, solange nach DVGW G 260 die Toleranzen der 2. Gasfamilie eingehalten werden. Infrastrukturprojekte zum Netzbetrieb mit 100% Wasserstoff sind in Planung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wie viel Wasserstoff kommt tatsächlich an meinem Netzanschluss an?
Der genaue Wasserstoffanteil im Gas am Netzanschluss ist individuell und kann je nach Topologie variieren. Die Grenzen der 2. Gasfamilie werden dabei eingehalten und nicht überschritten.
Wie kann ich als Unternehmen herausfinden, ob die Wasserstoffbeimischung meinen Anlagen schadet?
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Anlagenbauer oder Gerätehersteller auf. Wir können als Netzbetreiber dazu keine Aussagen treffen.
Netzstrukturdaten
Gasbeschaffenheit
Historische Daten
Alle Informationen zum Netzanschluss finden Sie auf unserer Website.
Alle Informationen rund um das Thema Netzzugang finden Sie auf unserer Website.
Informationen zu den Preisen für Mehr- und Mindermengen finden sie auf den Seiten der Trading Hub Europe unter Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas.
Notfallplan Gas
Mit dem Notfallplan Gas wird die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation organisiert und geregelt. Der Notfallplan hat sogenannte Eskalationsstufen. Zunächst die Frühwarnstufe, dann folgt die Alarmstufe und letztlich die Notfallstufe. Für jede Eskalationsstufe gibt es konkrete Maßnahmen, um die Versorgung sicherzustellen. Sie basieren auf einer engen Abstimmung innerhalb des Krisenteam, das sich aus politischen und regulatorischen Entscheidungsträger zusammensetzt. Zum Krisenteam gehört unter anderem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Bundesnetzagentur, Vertreter der Bundesländer, bundesweite Energienetzbetreiber, Energielieferanten und Speicherbetreibern.
Frühwarnstufe
Am 30. März 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frühwarnstufe ausgerufen. Auf die Versorgung selbst hat die Frühwarnstufe keine Auswirkung. Für Badenova Netze als Netzbetreiber besteht die Pflicht dem Kristenteam die allgemeinen Verbrauchsmengen im eigenen Netzgebiet zu melden. So kann seitens der Bundesregierung die gesamte Versorgungslage eingeschätzt und bewertet werden.
Alarmstufe
Am 23. Juni 2022 wurde durch das BMWK die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen. Auch in dieser Stufe des Notfallplans sind noch keine Abschaltmaßnahmen vorgesehen. Die Versorgungssicherheit ist trotz der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 weiter gewährleistet. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber haben erforderliche, marktbasierte Maßnahmen genutzt, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.
Notfallstufe
Trotz aller Anstrengungen kann es für die Bundesregierung erforderlich werden, die Notfallstufe auszurufen. Erst in dieser Eskalationsstufe kann die Bundesnetzagentur als "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden. Der Bundesnetzagentur obliegt dann, in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern, die Verteilung von Gas. Sollten Abschaltmaßnahmen im Badenova Netze Netzgebiet erforderlich werden, unterliegen bestimmte Kundengruppen einem besonderen Schutz.
Geschützte Kunden wurden gesetzlich in § 53a EnWG definiert. Dazu gehören:
Haushaltskunden sowie weitere Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind, oder Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird,
grundlegenden soziale Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 im Erdgasverteilernetz und im Fernleitungsnetz,
Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne der Nummern 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteilernetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.
Wir sind für alle erforderlichen Maßnahmen vorbereitet und engagieren uns für die Sicherstellung der Versorgung.
Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Versorgung?
Rufen Sie uns auf unserer kostenlosen Servicenummer 0800 2 21 26 23 an oder schreiben eine E-Mail an fragen.versorgungslage@badenovanetze.de