Das Wesentliche im Überblick

Stromzähler - modern und smart

Die emissionsfreie Stromerzeugung durch erneuerbare Energien trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei, erhöht jedoch auch die Anforderungen an den Netzbetrieb.

Um den Netzbetrieb auch zukünftig zuverlässig gewährleisten zu können und Verbrauchern eine übersichtliche Kontrolle des Verbrauchs zu ermöglichen, werden in den nächsten Jahren ausschließlich moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme - auch Smart Meter genannt - eingebaut.

Konventionelle Zähler (wie z.B. Ferraris-Zähler) werden nicht mehr eingebaut und bis zum Jahr 2032 komplett aus dem Netz genommen.

Stromzähler im Überblick

Moderne Messeinrichtungen & intelligente Messsysteme

Die Systeme zeigen digital alle relevanten Daten an (z.B. aktuelle Leistung oder historische Werte). Eine moderne Messeinrichtung wird durch die Kombination mit einem Smart Meter Gateway zu einem intelligenten Messsystem.

Konventionelle Zähler

Konventionelle Messeinrichtungen sind mechanische Stromzähler (Ferraris Zähler). An diesen Zählern können keine historischen Verbrauchs werte abgelesen werden. Konventionelle Zähler werden von uns nicht mehr eingebaut und bis zum Jahr 2032 vollständig gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ausgetauscht.

Gewerbe & Industrie (Lastgangzähler)

Gewerbe- und Industriezähler speichern alle 15 Minuten Lastgänge und senden diese Daten an den zuständigen Messstellenbetreiber. Manuelle Auslesungen sind hier nicht vorgesehen. In der Regel werden diese Zähler bei einem Jahresverbrauch größer 100.000 kWh eingesetzt.

In welchen Fällen wird eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut?

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresverbrauch, Ihrer installierten Einspeiseleistung oder den von Ihnen verwendeten Verbrauchseinrichtungen. Soweit nach § 29 Abs. 1 MsbG keine Ausstattung mit intelligentem Messsystem vorgesehen ist, wird die Messstelle mindestens mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Mechanische Zähler, sogenannte "Ferraris Zähler" werden von uns nicht mehr eingebaut.

Gesetzliche Pflicht für den Einbau eines intelligenten Messsystem besteht bei:

  • Endverbrauchern mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von >6.000 Kilowattstunden
  • Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung von >7 Kilowatt
  • Endverbrauchern mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Umfang des Rollouts - Austausch von konventionellen Ferraris Zähler

Als Messstellenbetreiber verantwortet badenovaNETZE den Einbau, Betrieb und die Wartung von mehr als 230.000 Stromzählern im Stromnetz. Der Austausch der Zähler muss bis 2032 umgesetzt sein und wird wie folgt von uns geplant:

  • Rollout von modernen Messeinrichtungen an rund 205.000 Zählpunkten
  • Rollout von intelligenten Messsystemen an rund 25.000 Zählpunkten
Wir informieren Sie frühzeitig:

Rechtzeitig vor dem geplanten Zählerwechsel werden wir oder eines unserer Partnerunternehmen Sie zu einer Terminvereinbarung kontaktieren. Sie brauchen sich um nichts kümmern. Zum vereinbarten Termin wird Ihr neuer Stromzähler dann von einem unserer Servicetechniker eingebaut und in Betrieb genommen. Der Wechsel ist für Sie kostenlos.

Dokumente für Installateure und Lieferanten

Nutzen Sie unseren Online-Service und schließen Sie den Messstellenrahmenvertrag mit uns, einfach in wenigen Schritten, online ab:

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Technische Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen schaffen die Voraussetzung für eine einwandfreie Durchführung des Messstellenbetriebs.

Aktuelle rechtliche Lage

Grundsätzlich muss jede Verbrauchs- oder Erzeugungsstelle mit einem Zähler ausgestattet sein, damit der Energiebedarf nachvollzogen, zugeordnet und abgerechnet werden kann. Wir als Messstellenbetreiber sind verantwortlich für Ihre Zähler.

Wir treten hierbei nach § 3 MsbG als grundzuständiger Messstellenbetreiber auf, sofern Sie als Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer keine anderweitige Vereinbarung nach §5 oder §6 MsbG getroffen haben. In unserem Netzgebiet kümmern wir uns für Sie um den Einbau, Betrieb und die Wartung der Zähler für die Sparten Strom, Gas und Wasser.

Messstellenbetriebsgesetz

Die Einführung der neuen Messgeräte soll die Digitalisierung in der Energiewirtschaft vorantreiben und die technische Basis für eine erfolgreiche Energiewende schaffen. Ziel ist, die Stromnetze durch die digitale Bereitstellung von Informationen intelligent und zukunftssicher zu gestalten sowie Erzeugung, Netz und Verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Das zugrunde liegende Gesetz ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Preise für Messstellenbetrieb und Messung

Die Preise für den Messstellenbetrieb sind abhängig von der Ausstattung der Messstelle und des Jahresverbrauchs (bei Letztverbrauchern) bzw. der installierten Leistung (bei Anlagenbetreibern). In unserem Preisblatt finden Sie die aktuelle Übersicht der Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.