Einspeisevergütung selbst abrechnen
Gerne können Sie den Zählerstand Ihres Einspeisezählers ablesen und der badenovaNETZE selbst die Abrechnung der Einspeisevergütung stellen. Bitte verwenden Sie dazu die folgenden Informationen und Vorlagen:
Wer ist berechtigt die Reduzierung in Anspruch zu nehmen?
Voraussetzung für eine Reduzierung der gesetzlichen Umlagen ist ein Selbstverbrauch von mehr als 1 Mio. Kilowattstunden pro Jahr.
Wurde die von Ihnen aus dem Netz bezogene Strommenge teilweise an Dritte weitergeleitet, müssen Sie diese weitergeleiteten Mengen zusätzlich melden, da es sich hierbei nicht um Selbstverbrauch handelt. Bei dieser Meldung sind die gesetzlichen Meldepflichten für weitergeleitete Mengen nach dem Energiesammelgesetz vom 20. Dezember 2018 einzuhalten. Des Weiteren sind für weitergeleitete Mengen die entsprechenden Konzessionsabgabekategorien zu melden.
Was passiert wenn ich nicht reagiere?
Bitte beachten Sie, dass ein nicht oder unvollständig ausgefülltes Formular finanzielle Nachteile für Sie zur Folge haben kann.