• Balkonsolar-Modul an Balkongeländer
  • Balkonkraftwerk anmelden

    Steckerfertige Erzeugungsanlagen bieten auch kleinen Stromverbrauchern die Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Die kleinen Anlagen können einfach am Balkon oder auf dem Garagendach installiert werden. Sie werden daher auch als Balkonkraftwerke, Plug-In-PV-Anlagen oder Balkonsolar bezeichnet.

    Balkonkraftwerke dürfen über eine maximale Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt verfügen und müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Wir zeigen Ihnen, was es zu beachten gilt.

    Neue Regeln für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks

    Seit der Veröffentlichung des Solarpakets I gelten neue Regelungen für die Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen. Balkonkraftwerke bis 800 Watt Wechselrichterleistung und bis 2000 Watt Modulleistung müssen ab sofort nur noch über das Marktstammdatenregister angemeldet werden. Das Marktstammdatenregister übermittelt uns die Informationen zu Ihrer Anlage und wir kontaktieren Sie, falls ein Zählerwechsel erforderlich ist.

    Anlage anmelden – in wenigen Schritten zum eigenen Ökostrom:

    Erlaubnis zur Installation prüfen

    Falls Sie zur Miete leben, prüfen Sie, ob die Installation eines Balkonkraftwerks auf Ihrem Balkon gestattet ist. Dies kann eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft erfordern.

    Registrierung im Marktstammdatenregister

    Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte spätestens einen Monat nach Anschluss der Anlage erfolgen. Zum Marktstammdatenregister

    Ihren eigenen Strom erzeugen

    Nach erfolgreicher Anmeldung im Marktstammdatenregister können Sie den erzeugten Solarstrom direkt nutzen. Dies bedeutet, dass Sie sofort von den Vorteilen der Solarenergie profitieren können. Der selbst erzeugte Strom wird direkt in Ihr Haushaltsnetz eingespeist, wodurch Sie Ihre Stromrechnung reduzieren können.

    Zählerwechsel

    Wenn Ihr aktueller Stromzähler nicht für die Einspeisung von Solarstrom geeignet ist, setzen wir uns zur Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung, um einen geeigneten Zähler zu installieren. Dieser Prozess erfolgt automatisch und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.


    Schuko-Stecker künftig erlaubt – was bedeutet das?

    Mit dem Solarpaket I wurde die Nutzung von Schuko-Steckern für Mini-PV-Anlagen offiziell erlaubt. Das bedeutet, Sie können Ihre Anlage einfach über eine normale Steckdose anschließen – ganz unkompliziert und ohne Elektrofachkraft. Trotz der Erlaubnis empfehlen wir, sich mit einer Elektrofachkraft zu beraten. Diese kann sicherstellen, dass die Installation Ihrer Mini-PV-Anlage den technischen Standards entspricht und die nötige Sicherheit gewährleistet ist.

    Austausch des Stromzählers

    Wenn Sie ein Balkonkraftwerk nutzen und noch einen alten analogen Stromzähler ohne Rücklaufsperre haben, ist es nun übergangsweise erlaubt, dass dieser sich rückwärts dreht, wenn mehr Strom eingespeist als verbraucht wird. Wir melden uns automatisch bei Ihnen, wenn Sie einen neuen Zähler benötigen.

    Warum lohnt sich bei Balkonkraftwerken keine Einspeisevergütung?

    Balkonkraftwerke sind in der Regel zu klein, um den gesamten Energieverbrauch Ihres Haushalts zu decken. Einen Überschuss, den Sie verkaufen können, entsteht nur selten. Sollten Sie trotzdem eine Einspeisevergütung wünschen, müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk als Niederspannungs-Solaranlage bei uns anmelden.

    Rechenbeispiel

    Auf einem Südbalkon können Sie mit einem 800-Watt-Balkonkraftwerk potenziell 550 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr erzeugen. Der durchschnittliche Verbrauch eines Paarhaushalts liegt bei 2.500 kWh im Jahr. Allein eine Kühl-Gefrier-Kombination verbraucht jährlich etwa 250 kWh, die Waschmaschine bei zwei Waschgängen pro Woche bereits 416 kWh im Jahr. Damit deckt Ihr Balkonkraftwerk Ihren Grundbedarf und spart Stromkosten – aber nicht mehr.

    Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke

    Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldung Ihrer steckerfertigen Solaranlage benötigen, finden Sie in der offiziellen PDF-Anleitung des Marktstammdatenregisters alle notwendigen Schritte und Erklärungen. Diese Registrierungshilfe führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

    Registrierung über unser Netzportal bei höheren Leistungswerten

    Wenn Ihr Balkonkraftwerk eine der oben genannten Leistungsgrenzen überschreitet, müssen Sie dieses zusätzlich über unser Onlineportal bei uns anmelden.

    Förderung der Stadt Freiburg

    Schon gewusst? Die Stadt Freiburg fördert Balkonmodule mit einem Zuschuss von bis zu 300 Euro. Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung.

    Haben Sie Fragen?

    Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um die Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr.

    T: 0800 2 21 26 21

    E-Mail: service@badenovanetze.de