Gesetzliche Regeln zur Einspeisung

Damit Ihre Einspeisung korrekt vergütet und gesetzeskonform abläuft, gelten verschiedene rechtliche Vorgaben.

EEG und KWKG - die Basis der Einspeisung

Detailaufnahme einer PV-Anlage mit Weinbergen im Hintergrund

Das regelt das EEG

Förderung von EEG-Anlagen

Das regelt das KWKG

Photovoltaik-Anlage auf Einfamilienhaus, umringt von grünen Bäumen, bei Sonnenschein

2050
soll der Anteil erneuerbarer Energie mindestens 80 % betragen.

Beispielbild einer Balkonkraftwerks-Anlage

800 Watt
Maximalleistung dürfen Balkonanlagen nach Solarpaket I haben.

Solarpaket I und Solarspitzengesetz

  • Vereinfachte Anmeldung

    Kleine PV- und Balkonanlagen mit einer Leistung von 2 kWp und maximal 800 Voltampere Wechselrichterleistung können künftig ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren in Betrieb genommen werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.

  • Höhere Bagatellgrenzen

    Für den Netzanschluss und erforderliche Zertifikate gelten höhere Schwellenwerte, was den Aufwand für Betreiber:innen reduziert. Die maximale Einspeisung wurde von 600 auf 800 Watt erhöht.

  • Mehr Flexibilität für Gebäudeanlagen

    Gemeinschaftliche Anlagen – etwa auf Mehrfamilienhäusern – lassen sich einfacher realisieren und verwalten.

  • Digitale Prozesse

    Melde- und Antragsverfahren können vollständig online erledigt werden, was Zeit spart und den Start beschleunigt.

Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht

Warum ist das wichtig?

Mensch mit ladendem Auto vor Haus
Das Stromnetz der Zukunft muss die Balance finden zwischen Einspeisung durch dezentrale Anlagen und eine hohe Nachfrage aufgrund der Elektrifizierung von Wärme und Mobilität. Deshalb ist eine Steuerung durch den Netzbetreiber nötig.

Redispatch 2.0 und Einspeisemanagement

Warum ist das wichtig?

Welche Rolle haben die Einsatzverantwortlichen (EIV)?

So gehen Sie vor

Selbstverbrauchter Strom im Redispatch

Einspeisemanagement

Dokumente zum Einspeisemanagement

Solarstrom gemeinsam nutzen

Mieterstrommodelle

Weiterbetrieb nach 20 Jahren

Post-EEG-Anlagen

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