EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert.

Das funktioniert so:

Betreiber von Einspeiseanlagen z.B. Photovoltaik-Anlagen speisen Strom in das Netz ein und erhalten dafür eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Vergütung.

Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen den eingespeisten grünen Strom an der Strombörse weiter. Da die dort erzielten Preise weit unter den gesetzlichen Vergütungssätzen liegen, wird den Übertragungsnetzbetreibern der Differenzbetrag erstattet. Dieser Differenzbetrag wird durch die EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.

EEG-Umlagepflicht auf Eigenversorgung

Seit der neuen Fassung des EEG vom August 2014 muss auch für jede eigenverbrauchte Kilowattstunde Solarstrom anteilig die EEG-Umlage bezahlt werden. Das betrifft Betreiber von Solaranlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen oder auf Eigenversorgung umgestellt wurden.

Ausgenommen sind Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis max. 10 KW und max. 10.000 kWh selbst verbrauchten Strom pro Kalenderjahr, sowie Anlagen die ausschließlich erneuerbare Einsatzstoffe zur Erzeugung von Strom verwenden bis zu einer installierten Leistung von max. 30 KW und max. 30.000 kWh.

Bestandsanlagen, die bereits vor dem 1. August 2014 zur Eigenversorgung betrieben wurden, sind in den meisten Fällen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage befreit. Detaillierte Informationen finden Sie in der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), im EEG und im Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur.

Meldepflicht des Eigenverbrauchs

Umlagepflichtige Anlagenbetreiber müssen bis zum 28. Februar die Energiemengen melden, die sie im Vorjahr selbst verbraucht haben. Erfolgt die Meldung nicht, erhöht sich die EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom auf 100 %.

Sie möchten eine Änderung Ihrer Angaben zur EEG-Umlage oder die Menge Ihres selbst verbrauchten Stroms mitteilen?
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an EEG-Umlage@badenovanetze.de