Anschluss einer Wallbox für E-Mobilität

Icon vom Elektrofahrzeug

Elektrofahrzeuge sind zeitgemäß, leise, erzeugen keine Abgase und schonen so die Umwelt. Immer mehr Menschen steigen deshalb auf E-Mobilität um. Ein wichtiger Faktor: Egal ob Sie Ihr Elektrofahrzeug zuhause oder öffentlich laden, es sollte schnell und unkompliziert funktionieren. Mit einer Ladeeinrichtung, die direkt an das Stromnetz angeschlossen ist, lädt Ihr Fahrzeug deutlich effizienter als an einer Haushaltssteckdose.

Die Anschlussmöglichkeiten zum Laden von Elektrofahrzeugen werden als Ladeeinrichtungen bezeichnet. Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung.

badenovaNETZE verantwortet die Netzstabilität und die sichere Versorgung im ganzen Netzgebiet. Um dies zu gewährleisten, fordert der §14a EnWG seit dem 01.01.2024 einer Steuerbarkeit für Verbrauchseinrichtungen. Bei einem Netzengpass können Netzbetreiber die Leistung reduzieren, im Gegenzug profitieren Kunden von reduzierten Netzentgelten.

Bitte beachten

Erst mit der Anmeldung der Inbetriebnahme gemäß §14a EnWG durch die Elektrofachkraft ist die Steuerbarkeit und somit die Gewährleistung der reduzierten Netznutzungsentgelte möglich. Bitte beauftragen Sie als Kunde für die Installation eine Elektrofachkraft.

Anmeldung und Installation von Ladeeinrichtungen

Die Elektrofachkraft prüft vor Ort ob die aktuelle Dimensionierung Ihres Netzanschlusses für die Installation der von Ihnen gewünschten E-Ladeeinrichtung geeignet ist.

Bei ausreichender Dimensionierung Ihres Netzanschlusses ...

  • ... übernimmt die Elektrofachkraft die Installation der E-Ladeeinrichtung,bereitet Ihre Anlage für die Steuerbarkeit durch badenovaNETZE vor und meldet die Inbetriebnahme über das Netzportal von badenovaNETZE.

Bei nicht ausreichender Dimensionierung Ihres Netzanschlusses ...

  • ... kann über das Netzportal von badenovaNETZE eine Anfrage über die zukünftig benötigte Netzanschlussleistung gestellt werden.
  • ... führt badenovaNETZE eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) durch. Nach Freigabe der NVP durch badenovaNETZE beantragt die Elektrofachkraft die Erhöhung der Netzanschlussleistung über das Netzportal von badenovaNETZE.

Im Anschluss übernimmt die Elektrofachkraft die Installation der E-Ladeeinrichtung, bereitet Ihre Anlage für die Steuerbarkeit durch badenovaNETZE vor und meldet die Inbetriebnahme über das Netzportal von badenovaNETZE.

Für die Installation von Ladeeinrichtungen für Institutionen/Betreiber gemäß §35 (1) und 5a StVO, welche Sonderrechte in Anspruch nehmen bzw. den Anforderungen von §2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung fallen, wenden Sie sich bitte an nam@badenovanetze.de.

Weitere Informationen

Die Installation der Wallbox muss unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlicher Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften errichtet werden.

Alle Informationen zu den Neuregelungen gemäß §14a finden Sie unter § 14a EnWG: Neuregelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Die Informationen zu den reduzierten Netznutzungsentgelten finden Sie hier.

Interaktive Ladesäulenkarte

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt eine interaktive Übersichtskarte von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Deutschland zur Verfügung. Sie bildet den Standort der jeweiligen Ladepunkte mit Adresse sowie die vorhandenen Stecker und Ladeleistungen (Schnell- und Normalladung) ab. Die Ergebnisse können per Filter auch nach Landkreis und Bundesland unterteilt werden. Hier geht es zur Ladesäulenkarte der BNetzA.