badenova-Dialogangebot bleibt bestehen

Im Konzessionsverfahren in mehreren Gemeinden im Raum Lörrach hat badenovaNETZE heute die sogenannte Stufenklage gegen naturenergie netze (ne), eine Tochter des EnBW-Konzerns, eingereicht. Auch intensive Verhandlungen in den vergangenen Monaten konnten kein Ergebnis in den seit rund sechs Jahren andauernden Streit zwischen Kommunen und naturenergie netze um die Stromkonzessionen bringen. Dabei hatten die Gerichte bereits mehrfach und letztinstanzlich die ordnungsgemäße Vergabe der Konzessionen an badenovaNETZE bestätigt.
Trotz intensiver und grundsätzlich konstruktiver Gespräche mit naturenergie netze sieht sich badenova aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen gegenüber den Gemeinden gezwungen, eine Stufenklage auf Auskunft und Herausgabe der Netze zu erheben. Denn: Die Konzessionsverträge mit den betroffenen Kommunen wurden bereits im Oktober 2024 geschlossen und sind in Kraft. Damit ist badenovaNETZE, die Infrastrukturtochter von badenova, vertraglich verpflichtet, den Netzbetrieb aufzunehmen. Die Aufnahme kann aber nur erfolgen, wenn badenovaNETZE genau weiß, wie das Netz technisch aufgebaut ist und was zum jeweiligen Netz gehört. Diese Auskunft und somit die Übergabe des Netzbetriebs wird allerdings seit geraumer Zeit von naturenergie netze blockiert.
Dazu erläutert badenova: „Es ist das Kerngeschäft von badenovaNETZE, Netze zu betreiben. Wenn wir – mit erheblichem Aufwand – erfolgreich an Konzessionsverfahren teilnehmen und den Zuschlag erhalten, dann ist es unsere Pflicht, diesen Betrieb auch umzusetzen. Der Schwebezustand gefährdet nicht nur unsere vertragliche Verpflichtung gegenüber den Kommunen, sondern auch die Versorgungssicherheit vor Ort. Denn: Je länger sich die Übertragung verzögert, desto länger wird auch nicht in die notwendige Modernisierung und Erneuerung der Netze investiert. Jede Verzögerung geht zu Lasten der Kommunen und deren Versorgungssicherheit.“
Ein zentraler Streitpunkt in den aktuellen Gesprächen sind Details zur technischen Übergabe des Netzes (der sogenannte Technische Herausgabegegenstand). Dabei geht es darum, genau festzulegen, an welchen Stellen das bestehende Netz getrennt wird und welche Anlagen – wie Umspannwerke, Trafostationen, Schalthäuser und Leitungen – für die Versorgung der Gemeinden notwendig sind. Diese Punkte sind entscheidend für einen sicheren und zukunftsfähigen Netzbetrieb. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der kommerziellen Rahmenbedingungen.
Dennoch hält badenova am Dialog fest. „Unser ausdrückliches Ziel bleibt weiterhin eine gütliche Einigung am Verhandlungstisch“, betont das Unternehmen. „Alle Arme sind ausgestreckt für einen konstruktiven Lösungsweg, der sowohl der kommunalen Entscheidung als auch der Energie- und Wärmewende der Bürger:innen und des ortsansässigen Gewerbes dient.“
badenova betont, in enger Abstimmung mit den Gemeinden und im Schulterschluss mit der Politik zu handeln: „Da sind wir uns mit der Landes- und Bundespolitik absolut einig – oberste Priorität haben die ambitionierten energiepolitischen Ziele, die nur mit einem leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Stromverteilnetz erreichbar sind.“
Sollte eine tragfähige Lösung am Tisch erzielt werden, wird badenova die eingereichte Klage umgehend beenden und die Gerichte in der Sache ruhen lassen. „Unser Ziel ist klar: Einvernehmlichkeit statt Eskalation.“
Bei der sogenannten Stufenklage wird zunächst dezidierte Auskunft über das Netz und seine Bestandteile verlangt, um eine technische Entflechtung durchzuführen. Erst wenn dieser Punkt geklärt ist, geht es in der nächsten Stufe um die Herausgabe des Stromnetzes und die Zahlung des Kaufpreises.
Die Konzessionsvergabe zieht sich in den zehn betroffenen Gemeinden schon seit 2019 in die Länge und betrifft rund 25.000 Bürgerinnen und Bürger. Die Entscheidung der Gemeinden zugunsten von badenovaNETZE hatte der bisherige Betreiber naturenergie netze juristisch angegriffen, war damit jedoch sowohl vor dem Landgericht als auch dem Oberlandesgericht letztinstanzlich gescheitert. Die betroffenen Gemeinden im Kandertal (Landkreis Lörrach) sind Binzen, Eimeldingen, Rümmingen, Fischingen, Wittlingen, Schallbach, Ortsteile von Kandern, Efringen-Kirchen, Inzlingen sowie der Neuenburger Ortsteil Steinenstadt.